Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen Sie die Formulare der Philosophischen Fakultät verwenden.
Hier finden Sie wichtige organisatorische Informationen zu Ihrer Masterarbeit. Die folgenden Seiten behandeln die Themen
- Finden eines Betreuers/einer Betreuerin
- Vorgehensweise beim Finden eines Betreuers/einer Betreuerin
- Unterlagen zum Vorgespräch zur Masterarbeit
- Organisatorisches Vorgehen bei der Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit
Finden eines Betreuers/einer Betreuerin
Grundsätzlich betreuen alle ProfessorInnen im Masterstudiengang EE-BF Masterarbeiten. Dabei ist es sinnvoll, Lehrende entsprechend ihrer Forschungsschwerpunkte anzusprechen.
- Prof. Dr. Rudolf Kammerl: Medienpädagogik
- Prof. Dr. Sabine Martschinke: Heterogenität und Diversity-Management
- Prof. Dr. Michaela Gläser-Zikuda, Prof. Dr. Thomas Eberle: Qualitätsentwicklung in Bildungsinstitutionen
- Prof. Dr. Anatoli Rakhkochkine: Internationale Bildung
- Prof. Dr. Stephan Kröner: Arbeiten mit besonderem Schwerpunkt auf außerschulischen, non-formalen und informellen Bildungsprozessen
Auf dieser Seite finden Sie die Lehrstühle der möglichen BetreuerInnen Ihrer Masterarbeit.
Vorgehensweise Themenfindung
Beim Finden eines Betreuers/einer Betreuerin der Masterarbeit empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Fragen Sie zunächst bei den ProfessorInnen in einer Sprechstunde nach, ob entweder eine Ihrer eigenen Themenideen zum jeweils angebotenen Profilbereich passt oder ob es am Lehrstuhl gegebenenfalls passende „ausgeschriebene“ Themen gibt.
- Sobald Sie sich mit dem gewünschten Betreuer/der gewünschten Betreuerin über eine Themenidee geeinigt haben, arbeiten Sie dazu nach Absprache ein Exposé aus. In dem Exposé sollte das Thema, die Forschungsfrage, die geplante methodische Vorgehensweise und ein Arbeits- und Zeitplan enthalten sein. Für die Erstellung des Exposés ist eventuell zwischendurch eine Abstimmung mit dem/r BetreuerIn sinnvoll, ob das Ganze „in die richtige Richtung“ geht.
- Sie werden sich anhand des Exposés mit einem/r ProfessorIn abschließend einig darüber, dass sie oder er die Arbeit betreut.
- Der/Die ErstbetreuerIn schlägt eine/n ZweitbetreuerIn vor. Die Betreuung erfolgt vor allem durch den Erstbetreuer/die Erstbetreuerin. Die Aufgabe der Zweitgutachtenden ist es, schwerpunktmäßig die fertige Arbeit unabhängig von dem Erstbetreuer oder der Erstbetreuerin zu lesen und zu bewerten.
Anmerkungen zum Thema der Masterarbeit
Inhaltliche Überschneidungen zwischen Modul 8 und 9 (Projektmodule) und Masterarbeit können sinnvoll sein. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass in der Masterarbeit mit neuen Daten gearbeitet wird und sich zudem die Fragestellung sich nicht in einer reinen Replikation von Ihrer Arbeit des Projektmoduls erschöpft, sondern darüber hinausgeht.
Tipp:
Außerdem möchten wir Sie anregen, sich zu überlegen, ob Sie sich in einem Inhaltsbereich und/oder einem methodischen Paradigma sehr intensiv bewegen möchten, oder ob es Ihnen sinnvoller erscheint, inhaltlich und/oder methodisch breiter aufgestellt zu sein. Hierzu gibt es keine allgemeine Empfehlung, dies müssen Sie in Abstimmung mit Ihren beruflichen Plänen selbst entscheiden.
Organisatorisches Vorgehen bei der Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit
Der/die Studierende druckt den Anmeldezettel aus.
Der/die ErstgutachterIn unterschreibt den Anmeldezettel, fragt eine/n KollegIn, ob sie die Zweitbegutachtung übernimmt, und trägt sie/ihn auf dem Anmeldezettel ein. Der/die ErstgutachterIn kopiert den Anmeldezettel gegebenenfalls für sich und den/die ZweitgutachterIn. Der/die Studierende sendet anschließend den Anmeldezettel an das Prüfungsamt (Frau Kuhl). Bitte prüfen Sie einige Tage nach Abgabe des Anmeldeformulars, ob in Mein Campus der Arbeitstitel und Abgabetermin Ihrer Masterarbeit eingetragen sind. Falls das nicht der Fall ist, fragen Sie bitte bei Ihrem/r ErstbetreuerIn nach.
Ab Anmeldung der Masterarbeit hat der/die Studierende sechs Monate zur Bearbeitung Zeit (vgl. § 38 Abs. 3 Satz 1).
Der/die Studierende fertigt die Masterarbeit an. Die Masterarbeit muss mit einer Erklärung versehen sein, dass der/die Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (vgl. § 32 Abs. 7, Satz 3, APO).
Die Arbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung anzufertigen. Es gibt keine spezifischen Vorgaben bezüglich Formalia etc., rechtlich bindend ist die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Die Masterarbeiten werden im Prüfungsamt (Frau Stefanie Kuhl, Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen, Raum 1.034) von Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr abgegeben. Die Masterarbeiten werden an die GutachterInnen weitergeleitet. Beide GutachterInnen fertigen unabhängig voneinander ein Gutachten an.
Der/die ErstgutachterIn füllt die Notenmitteilung aus und sendet diese gemeinsam mit beiden Gutachten an das Prüfungsamt. Die Masterarbeiten verbleiben bei den GutachterInnen.
Nach Eingang der Gutachten und der Notenmitteilung erstellt Frau Kuhl das Masterprüfmodul und stellt das Zeugnis aus.